Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend. Auch mündliche Zusagen oder Mitteilungen des Verkäufers, ebenso telefonische oder telegrafische Mitteilungen des Käufers bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
Beide Seiten können das Angebot jederzeit mittels Kündigung/Rücktritt aufheben. Hierzu bedarf es ein formloses Schreiben (per E-Mail oder Post).
Die Auftragsbestätigung wird mit dem Zahlen der Anzahlung/ Gesamtbetrag oder dem unterschreiben bindend.
Ein Widerrufsrecht nach Annahme der Auftragsbestätigung ist nach §312g BGB Widerrufsrecht bei auf Maß gefertigten Elementen nicht möglich.
2. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen wie folgt fällig:
- Das Material wird als Vorkasse fällig
- Die Restzahlung ist nach Montage und Abnahme des Kunden in bar ohne Abzug zu leisten.
- Sollte sich außerordentlich auf die Zahlungsart Überweisung nach Montage geeinigt worden sein, so ist die Bezahlung der Arbeitskosten (Gesamtkosten abzüglich Materialanzahlung) innerhalb von 3 Tagen per Banküberweisung zu leisten.
- Mit Ihrer Unterschrift der Rechnung bestätigen Sie die Arbeiten und das Überweisen des offenen Restbetrags innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
3. Ein verschließbarer Raum zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile muss bauseits zur Verfügung gestellt werden, ebenso elektrischer Strom für Werkzeuge und gegebenenfalls für Beleuchtung. Werden bauseits zu erbringende Leistungen durch die Monteure des Verkäufers ausgeführt, so werden bei der Berechnung dieser Arbeiten die in der Branche üblichen Stundensätze zugrunde gelegt.
4. Sofern Montagetermine aus bestimmten Gründen wie z.B. falsch bestellte Elemente des Kunden, falsch ausgemessene Elemente des Kunden, durch den Kunden bei der Bestellung vergessene Materialien oder allgemeines Fehlverhalten des Kunden nicht ausgeführt werden können, wird die vergebliche Arbeitszeit und Anfahrt gesondert in Rechnung gestellt.
5. Bei auf Maß gefertigten Elementen (wie z.B. Fenster, Rollläden, Balkontüren etc.) werden die Materialkosten als Vorkasse fällig.
-Nach Erhalt der Auftragsbestätigung überprüfen Sie diese bitte genau, eine spätere Änderung der Positionen ist nicht mehr möglich
-Sobald die auf Maß gefertigten Elemente bestellt wurden, ist eine Erstattung der Anzahlung bzw. ein Rücktritt von der Auftragsbestätigung ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet die Übereinstimmung des Angebots zu überprüfen – nach Bestellung sind Änderungen nicht mehr möglich
6. Lieferbedingungen bei Anlieferung von einer oder mehreren Europaletten ist die Gewährleistung der freien Zufahrt für einen LKW 3,5T oder mehr.
-Die Elemente sind bis zur Anlieferung bzw. Abladen auf der Baustelle seitens des Lieferanten versichert. Sobald das Abladen auf dem Grundstück (dazu zählen Einfahrten, Parkplätze etc.) erfolgt ist, stehen die Elemente auf dem Herrschaftsbereich des Kunden.
Bitte beachten Sie, dass, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, die Anlieferung durch den Lieferanten auf das Grundstück, die Einfahrt, Parkplatz oder einem vergleichbaren Ablageort erfolgt und dort bis zur Montage verweilt
7. Insofern nichts anderes ausdrücklich ausgemacht wurde, beihnaltet die Montage den reinen Einbau der Elemente. Das bedeutet ohne Nach-, Verputz oder sonstigen Arbeiten.
Gleiches gilt auch für Außenverkleidungen/ Verleistung Außen - sofern nichts vereinbart wurde bzw. nichts auf dem Angebot vermerkt wurde, sind solche Arbeiten als zusätzlicher Aufwand anzusehen und gesondert in Auftrag zu geben.
In Wohneinheiten, die nicht einem Rohbau gleichen, sind Verleistungen Innen stets im Angebot enthalten.
Trotz größter Sorgfalt unsererseits kann es bei der Demontage sowie bei der Montage zu leichten Schäden an Tapete und dem Innen- und Außenputz kommen. Dies gilt auch für die Bruchgefahr bei Fensterbänken und Fliesen.